AGB

Stand Juli 2019

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

dreihundert Event UG

1. GELTUNGSBEREICH

1.1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen, Personal- und Servicedienstleistungen sowie sonstige Leistungen und Dienstleistungen und Waren von Drittanbietern, die der Auftraggeber zuvor bei der dreihundert Event UG, Bürgerheimstraße 23 10365 Berlin (nachfolgend Gesellschaft) persönlich, per Post, Telefon oder Email bestellt hat.

1.2. Von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen werden nur dann verbindlich, wenn sie von beiden Vertragspartnern schriftlich bestätigt worden sind. Die Auftragserteilung gilt als Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.3. Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich auf der Grundlage unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Andere Vertragswerke gelten nicht, insbesondere die des Auftraggebers, auch soweit einzelne Regelungen in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht enthalten sind.

2. ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGES

Der Vertrag kommt mit Annahme des Angebotes von der Gesellschaft oder der Bestellbestätigung einer Bestellung des Auftraggebers zu Stande. In Fällen von offensichtlichen und irrtümlichen Schreib- oder Rechenfehlern ist die Gesellschaft zur Korrektur oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

3. PREISE ALLGEMEIN

3.1. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise, exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sofern keine gesonderten Einzelabsprachen getroffen wurden, gelten die Preise unserer Liste neuesten Datums.

3.2. Eine Erweiterung der Leistung ist bis zum Veranstaltungsbeginn nach Absprache und Bestätigung durch die Gesellschaft möglich.

4. ZAHLUNGEN, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN, VORKASSE

Alle Rechnungen sind sofort, spätestens jedoch binnen 10 Tagen ab Rechnungsstellung oder nach Vereinbarung ohne Abzug zu zahlen. Die Gesellschaft behält sich vor, bei Auftragserteilung eine Anzahlung in Höhe von 20 % bis 80 % der fixen Auftragskosten mit unverzüglicher Fälligkeit in Rechnung zu stellen. Die Restsumme wird nach den oben genannten Zahlungsbedingungen fällig. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist die Gesellschaft berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 5 bzw. 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Wurde die vereinbarte Vorkasse nicht geleistet, so kann diese nach Vereinbarung in bar einen Tag vor Veranstaltungsbeginn überreicht werden. Bei Nichtzahlung der Vorkasse behält sich die Gesellschaft vor, die vereinbarte Leistung nicht zu erbringen. Der Kunde ist bei Nichterbringung der Leistung aus diesem Grund nicht von seiner Zahlungspflicht entbunden.

5. LIEFERBEDINGUNGEN

Selbstverständlich bemühen wir uns, alle vereinbarten Termine genauestens einzuhalten. Gelingt uns dies im Einzelfall nicht, räumt uns der Kunde eine Toleranz von +/- 30 Minuten ein.

6. STORNIERUNG

Bei der Stornierung von bereits erteilten Gesamtaufträgen berechnen wir wie folgt:

  • bis 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn: 25 % der Nettogesamtsumme
  • bis 1 Monat vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der Nettogesamtsumme
  • unter 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 75 % der Nettogesamtsumme
  • unter 72 Stunden vor Veranstaltungsbeginn: 100 % der Nettogesamtsumme

Eine Stornierung seitens des Auftragnehmers wird dem Auftraggeber schnellstmöglich und nicht zwingend aufgrund einer Begründung, mitgeteilt.

7. TRANSPORTKOSTEN UND GEFAHRENÜBERGANG

Die Ermittlung der Transportkosten ist abhängig von Entfernung und Aufwand und erfolgt stets individuell. Sobald der Auftraggeber Kenntnis erlangt von Besonderheiten die den Lieferort betreffen, wie z. B. Baustellen, lange Wege, Treppen über eine oder mehrere Etagen, nicht funktionierende Aufzüge etc., sind diese bei der Bestellung mitzuteilen, damit die Gesellschaft sich zeitlich und organisatorisch darauf einrichten kann. Bei Nichtmitteilung behält sich die Gesellschaft für besonders aufwendige, den Lieferort betreffende Gegebenheiten vor, eine Mehraufwandspauschale bis zu 5 % des Gesamtpreises zu berechnen. Ist der Kunde Unternehmer und versenden wir die Ware oder einen sonstigen Mietgegenstand außerhalb unseres Firmensitzes, Bürgerheimstraße 23, 10365 Berlin , geht die Haftung auf den Kunden über, sobald wir die Ware zur Auslieferung unserem Personal, dem Kurier, Frachtführer oder Dritten übergeben haben.

8. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG

8.1. Die Gesellschaft trägt dafür Sorge, dass die bestellte Ware sorgfältig und vorschriftsmäßig transportiert wird und gewährleistet, dass die Bestellung zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs die vertraglich zugesicherten Eigenschaften hat.

8.2. Der Auftraggeber hat die Ware nach Übergabe mit ihm zumutbarer Gründlichkeit auf Menge und erkennbare Mängel zu prüfen.

8.3. Weist die von die Gesellschaft gelieferte Ware einen offensichtlichen Mangel auf, so hat der Auftraggeber dies unverzüglich nach der Übergabe bekannt zu geben, damit eventuell fehlende oder fälschlich gelieferte Ware der Bestellung/Leistung nachgeliefert bzw. ausgetauscht werden können. Unterlässt er diese Rüge, so gilt die Ware als genehmigt.

8.4. Bei rechtzeitig gerügten Mängeln kann die Gesellschaft nach ihrer Wahl entweder nachbessern oder kostenlosen Warenersatz liefern.

8.5. Spätere Mängelrügen sind ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist gehalten, die Mietgegenstände einschließlich der Transportbehälter in grob sauberem Zustand auf seine Gefahr und Kosten an die Gesellschaft zurückzugeben, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist. Soweit er Mietgegenstände beschädigt oder nicht zurückgibt, ist er zum Ersatz der Aufwendungen für eine Reparatur oder die Neuanschaffung des jeweiligen Mietgegenstandes verpflichtet.

8.6. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle eventuell erforderlichen behördlichen Genehmigungen für die Benutzung des Mietobjektes auf seine Kosten einzuholen.

8.7. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Gesellschaft sofort zu unterrichten, wenn der Mietgegenstand beschädigt und reparaturbedürftig ist, und die weiteren Weisungen von der Gesellschaft abzuwarten.

8.8. Die Haftung von der Gesellschaft für Schäden mit Ausnahme von Personenschäden, auch gegenüber Dritten, ist ausgeschlossen, sofern die Gesellschaft bzw. deren Mitarbeitern kein grob fahrlässiges Verhalten oder vorsätzliches Handeln zur Last fällt.

9. MIETPREIS – MIETEINHEIT – ÜBERGABE/RÜCKGABE

Alle aufgeführten Mietpreise (bzgl. Geschirr, Mobiliar u.ä.) beziehen sich auf eine Mieteinheit von 24 Stunden. Die Abholtage (Lieferung und Rückgabe) gelten als jeweils ganzen Tag. Nimmt der Kunde die Ware über die vereinbarte Mieteinheit hinaus in Anspruch, ist die Gesellschaft berechtigt, eine Gebühr in voller Höhe zu erheben. Der Kunde ist zur Rückgabe des Mietgegenstandes innerhalb der vereinbarten Mieteinheit verpflichtet. Ansonsten muss er die Ersatzkosten in vollem Umfang tragen.

10. EIGENTUMSVERHÄLTNIS

Wir behalten uns unser Eigentum an allen gelieferten Waren und Transportmitteln vor.

11. DATENSCHUTZ

Die für die Auftragsabwicklung notwendigen persönlichen Daten des Auftraggebers werden gespeichert. Dieser erklärt hiermit ausdrücklich sein Einverständnis. Alle personenbezogenen Daten werden von der Gesellschaft selbstverständlich vertraulich behandelt.

12. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Erfüllungsort für Lieferung, Übergabe und Zahlung ist Berlin. Gegenüber Unternehmern ist der Gerichtsstand Berlin